Fortbildung
Allgemeine Fortbildung
Die "Allgemeine Fortbildung" in den ersten drei Berufsjahren ist für alle Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten in der Regel verpflichtend und umfasst 160 Unterrichtsstunden sowie das Angebot der Supervision.
Fort- und Weiterbildungsangebote des Bistums
Das jährlich neu erscheinende Fortbildungsprogramm der Gruppe Fortbildung in der Hauptabteilung Seelsorge-Personal des Bischöflichen Generalvikariats Münster bietet eine breite Palette an Angeboten zur beruflichen Qualifizierung für Priester, Diakone sowie Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten.
Individuelle Fortbildungen
Im Rahmen geltender Richtlinien kann jede Pastoralreferentin und jeder Pastoralreferent an Kursen der individuellen Fortbildung teilnehmen und dafür vom Bistum finanzielle Unterstützung und Dienstbefreiung erhalten.
Dies gilt insbesondere für Fortbildungen in speziellen pastoralen Bereichen wie Schulseelsorge, Krankenhausseelsorge, Jugendseelsorge, Ehe-, Familien- und Lebensberatung, Medienarbeit, Gemeindeentwicklung oder Supervision.
Für die Genehmigung sind die Hauptabteilung Seelsorge-Personal des Bischöflichen Generalvikariates Münster (für den NRW-Teil des Bistums) bzw. die Abteilung Seelsorge-Personal des Bischöflich Münsterschen Offizialats Vechta (für den Offizialatsbezirk Oldenburg).
Supervision
Supervision ist eine Form der Beratung. Sie hat das Ziel, durch Reflexion des beruflichen Selbstverständnisses, der praktischen Arbeit und der Rahmenbedingungen des pastoralen Handelns einen Beitrag zur Sicherung und Entwicklung der persönlichen Kompetenzen zu leisten.
Supervision kann als Einzel-, Gruppen- oder Teamsupervision und mit Begleitung einer vom Bistum Münster beauftragten Supervisorin oder eines Supervisors erfolgen.
Geistliche Begleitung und Exerzitien
Pastoralreferentinnen und Pastoralreferenten haben auch nach der Ausbildung die Möglichkeit, geistliche Begleitung in Anspruch zu nehmen und an Exerzitien teilzunehmen.